Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Graz ist bemüht, diese Webseite im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite mitgestalten.graz.at der Stadt Graz.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Kartenanwendungen sind mit Screenreader-Anwendungen nur eingeschränkt nutzbar
  • Die PDF-Dokumente, die auf mitgestalten.graz.at verlinkt sind, sind aktuell nicht barrierefrei.
  • Fotos haben keinen Alternativtext.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04. Januar 2021 erstellt.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde durch eine nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführte Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben weitere Barrieren bei der Nutzung von mitgestalten.graz.at entdeckt und möchten darauf hinweisen oder weitere Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit erhalten? Hierfür können Sie gerne das unten stehende Formular verwenden.
Sie können uns darüber hinaus auch eine Email an support[at]werdenktwas.de senden, hier nehmen wir Ihre Anregungen zur Barrierefreiheit dieser Website ebenfalls entgegen.

Die wer denkt was GmbH (als technischer Dienstleister) und die Stadt Graz sind sehr bemüht, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die/den Gleichbehandlungsbeauftragten des Landes und der Gemeinden wenden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte des Landes Steiermark nimmt Beschwerden betreffend der Verletzung gegen die Bestimmungen des Steiermärkischen Web-Zugangs-Gesetzes (StWZG) entgegen und prüft diese. Bei berechtigter Beschwerde werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Maßnahmen vorgeschlagen, um die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen herzustellen.

Kontakt:
Gleichbehandlung Land Steiermark

Kontaktformular ausfüllen

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